Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Benjema Events
Inhaber: Benjamin Gilbert
Wetzlarer Str. 23
35398 Gießen


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Benjema Events und dem Kunden, insbesondere für:

  • Vermietung von Veranstaltungstechnik

  • DJ-Services

  • Dienstleistungen im Rahmen von Veranstaltungen

  • Verkauf von Produkten im Mietkatalog

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen.


2. Vertragsschluss

Angebote von Benjema Events sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Miet- oder Dienstleistungsvertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder durch die Übergabe bzw. Erbringung der Leistung zustande.


3. Leistungen / Mietgegenstände

Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung.

Benjema Events behält sich vor, Geräte oder Leistungen durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern der Vertragszweck gewahrt bleibt.


4. Mietzeit, Termine und höhere Gewalt

Die Mietzeit bzw. die vereinbarten Leistungszeitpunkte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Höhere Gewalt (z. B. Krieg, Streik, Rohstoff- oder Energieengpässe, Betriebsstörungen) befreit Benjema Events vorübergehend oder vollständig von seinen Pflichten, ohne dass ein Schadensersatzanspruch entsteht.


5. Zahlung und Preise

• Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Miet-, Dienstleistungs- oder Leistungsangebot von Benjema Events und verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, als Endpreise.

DJ-Service:
Für den DJ-Service ist nach Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des vereinbarten Gesamtpreises sofort fällig. Die Restzahlung erfolgt gemäß der jeweiligen Rechnungsstellung.

Vermietung von Eventtechnik:
Bei der Vermietung von Eventtechnik ist der vollständige Rechnungsbetrag bei Abholung der Geräte sofort und in voller Höhe per EC-Kartenzahlung zu entrichten.

Allgemeine Zahlungsbedingungen:
Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart oder in den obigen Bestimmungen geregelt, beträgt das Zahlungsziel bei Rechnungsstellung 7 Tage ohne Abzug.

Verzug:
Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Aufrechnung und Zurückbehaltung:
Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Benjema Events sowie die Ausübung von Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechten sind nur zulässig, sofern diese schriftlich durch Benjema Events anerkannt wurden oder auf unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen beruhen.


6. Gewährleistung und Haftung

Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von Benjema Events Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vertragsrücktritt.

Schäden aus leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

Bei Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Veränderungen am Mietgegenstand oder unsachgemäßer Gebrauch schließen die Gewährleistung aus.


7. Nutzung und Verantwortung

Der Kunde ist verpflichtet, alle Geräte sorgfältig zu behandeln und die Bedienungsanleitungen zu beachten.

Seriennummern oder Herstellerkennzeichnungen dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

Änderungen am Mietgegenstand sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Benjema Events zulässig.


8. Haftung

Das Risiko für den zufälligen Untergang oder die zufällige Verschlechterung des Mietgegenstandes geht mit der Übergabe auf den Kunden über.

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die während der Mietzeit an den Mietgegenständen entstehen, soweit diese nicht auf normalem Verschleiß beruhen. Dies umfasst insbesondere Schäden durch unsachgemäße Nutzung, fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten sowie den Verlust des Mietgegenstandes.


9. Rückgabe und Leistungsende

Die Mietgegenstände oder Geräte sind unverzüglich nach Ende der Mietzeit zurückzugeben.

Bei verspäteter Rückgabe fällt der vereinbarte Mietzins bis zur tatsächlichen Rückgabe weiterhin an.

Schäden oder notwendige Instandsetzungen trägt der Kunde.


10. Rücktritt und Stornierung

Ein Rücktritt vom Vertrag muss spätestens 14 Tage vor dem Miet- oder Leistungstermin erfolgen.

Bei späterem Rücktritt werden 50 % des vereinbarten Preises je nicht genutztem Tag berechnet, sofern Benjema Events nicht im Lieferverzug ist.


11. Rechte Dritter

Der Kunde stellt Benjema Events von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den Miet- oder Leistungsgegenständen entstehen.

Die Kosten für die Abwehr solcher Ansprüche trägt der Kunde.


12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Gießen.

Ist der Kunde Vollkaufmann, kann Benjema Events den Gerichtsstand wahlweise am Sitz des Unternehmens oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden bestimmen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Stand: Dezember 2025